Regierung§1 Die Legitimation des Königs geht einerseits aus dem Erbrecht des ersten Sohnes, anderseits aus den Glaubensgrundsätzen der roten Kirche hervor.§2 Das Erbrecht sieht vor, den Erstgeborenen als rechtmäßigen und legitimierten Herrscher des Landes zu bestimmen.§3 Die rote Kirche sieht in Darion Haerk, den Lichtbringer und deswegen von Gottes Gnaden geschickten Herrscher.§4 Die engsten Berater des Königs und seine Minister, die Meister, finden sich im kleinen Rat zusammen.Art. 2 Der kleine Rat§1 Der kleine Rat besteht aus König, Regent, Hand des Königs, und den Ministern§2 Minister für Krieg, Meister des Krieges, ist der Oberbefehlshaber über alle Truppen des Reiches§3 Minister für Seefahr, Meister der Schiffe, ist der oberste Flottenkommandant§4 Minister für Finanzen, Meister der Münze, überwacht die Finanzen des Reiches §5 Minister der Justiz, Meister des Rechts, ist Oberster Rechtsberater, der die Rechtsverfahren überwacht.§6 Minister der Religion, Meister des Glaubens, ist ein roter Priester der roten Kirche und vertritt diese im Rat.§7 Die Hand des Königs, ist engster Berater seiner Majestät und vertritt diesen bei Bedarf in allen Angelegenheiten.
Die Gremien